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Detailfragen zur Messung Vorbereitung des Gebäudes, Volumenberechnung, Abdichtungen ... |
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#1 |
Administrator
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![]() Wird bei einem Passihaus ein Nachweis der Luftdichtheitsanforderung (n50<= 0,6 1/h) nach DIN 4108-7 gefordert oder nach EnEV?
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Motto: Nicht Quantität zählt, sondern Qualität! ![]() |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() nach PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket des Passivhausinstituts DA)
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#3 |
Administrator
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![]() Konkret interessiert mich:
1.) Welches der beiden in DIN13829 definierten Verfahren A oder B wird angewandt? 2.) Wird wie bei der DIN 4108-7 und EnEV 2014 auch q50 (Hüllflachenbezug) bewertet?
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Wehr, Ba-Wü
Beiträge: 995
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![]() "Passivhaus" ist keine baurechtlich relevante Einstufung. Baurechlich müssen Passivhäuser die EnEV, das EEWärmeG und alle dort zitierten Normen und bauaufsichtlich eingeführten Vorschriften erfüllen (nicht übererfüllen).
Was dann als Passivhaus zertifiziert wird, bestimmt dann eines der zuständigen Institute (mW Darmstadt oder Göttingen). Die Meßmethoden und Normen (und Grenzwerte) sind damit zunächst dieselben wie laut EnEV. Es läge nahe, auch die verschärften Grenzwerte nach denselben Methoden zu messen. Mein letztes Passivhaus liegt allerdings schon einige Jahre zurück, bin nicht ganz auf dem aktuellen Stand. Aber diesbezügliche Infos sind sicher auf der Seite des PHI Darmstadt zu finden.
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